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Hartnäckige Mythen rund um die Kfz-Versicherung

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Im Laufe der letzten 100 Jahre war die Kfz-Versicherung immer wieder Änderungen und Anpassungen unterworfen. Die teils deutlich von der heute gültigen Norm abweichenden Regelungen haben dazu geführt, dass einige Mythen und falsche Annahmen über die Kfz-Versicherung kursieren. Zeit, damit aufzuräumen. Wir präsentieren einige der gängigsten Mythen rund um die Autoversicherung und was an ihnen dran ist.

#1 Wer Punkte in Flensburg hat, zahlt mehr

Klingt logisch, ist aber nicht automatisch der Fall. Während manche Versicherungen das Punktekonto außer Acht lassen, verlangen andere einen Aufschlag von wenigen Prozentpunkten bis hin zu mehr als 20 Prozent. Entscheidend sind also die individuellen Versicherungsbedingungen, ob Punktesünder tiefer in die Tasche greifen müssen.

#2 Grobe Fahrlässigkeit führt immer zu Leistungskürzung

Hier gilt es zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung zu unterscheiden. Sollte grobe Fahrlässigkeit, wie es bei einigen Vollkaskotarifen der Fall ist, nicht zum Versicherungsumfang dazugehören, können Leistungen im Schadensfall von Kaskoversicherungen verweigert werden. Das gilt aber nicht für die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung, die in jedem Fall für den Schaden des Unfallgegners aufkommt.

#3 Die Kfz-Versicherung bezieht sich auch auf Anhänger

Das war tatsächlich mal so. Seit 2002 gilt der abgeschlossene Kfz-Versicherungsschutz nicht mehr für den Anhänger, sodass eine zusätzliche Anhängerversicherung abgeschlossen werden muss. Kommt es zu Schäden, z. B. durch ein falsch montiertes Stützrad am Anhänger, greift nicht mehr die private Haftpflichtversicherung. Schadenfreiheitsklassen sowie Hochstufung nach einem Schadensfall gibt es jedoch nicht. Ausnahmen gelten für nicht zulassungspflichtige Anhänger, wie bspw. für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.

#4 Bei einem Auffahrunfall hat der hintere Fahrer Schuld

In vielen Fällen ist das tatsächlich der Fall – aber eben nicht immer. Um Versicherungsbetrug sowie unvorhergesehenen Fahrmanövern des Vorausfahrenden vorzubeugen, kann den Aufgefahrenen eine Teilschuld treffen. Wer etwa bei grüner Ampel plötzlich bremst oder vor einem Blitzer oder einer plötzlich frei werdenden Parklücke abrupt in die Eisen geht, ist bei einem Auffahrunfall mitverantwortlich.

#5 Rabatte für Frauen oder Ehepaare

Dies ist ebenfalls ein Relikt aus vorherigen Jahrzehnten. So wurde Frauen automatisch ein zurückhaltender Fahrstil unterstellt, was mit günstigeren Versicherungsprämien belohnt wurde. Auch Eltern und Ehepaare fallen in der Unfallstatistik nicht sonderlich ins Gewicht, profitieren dadurch aber heutzutage nicht mehr von Vergünstigungen bei der Kfz-Versicherung.

#6 Die Kaskoversicherung deckt alle Schäden ab

Das stimmt natürlich nicht. Welche Schäden abgedeckt sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Dabei kommt es oftmals auch darauf an, wie es zu einem Unfall kam. Ein Wildunfall während der Fahrt wird meist anders behandelt als ein Wildunfall mit einem parkenden Fahrzeug. Daher gilt es genau zu prüfen, in welchen Fällen die Kaskoversicherung leistet und besonders auch in welchen nicht.

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